Startgelderstattung 2019
Bis 30. November müssen alle "Formblätter zur Startgelderstattung" (bitte hier herunter laden) in der Geschäftsstelle oder bei Gerhard Lutz abgegeben worden sein. Danach stattfindende Läufe dürfen im nächsten Jahr abgerechnet werden. Später eingetroffene Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte lest vorher die "Regeln zur Startgeldertstattung" durch! Die Erstattung ist freiwillig und setzt eine einjährige IfL-Mitgliedschaft voraus. Im Gegenzug erwartet der Verein ein paar freiwillige Helferstunden bei unseren Vereinsveranstaltungen.
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